
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Recherchen)
Schüle&Müller GbR
1. Preise und Lieferbedingungen
1.1. Preise allgemein
Alle Preise gelten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Zahlung ist ohne Abzug sofort bei Lieferung fällig, sofern der Rechnungsbetrag eine Gesamtsumme von 5.000 EURO nicht erreicht. Liegt der Rechnungsbetrag darüber, sind 50 % der zu erwartenden Kosten bei Auftragserteilung fällig.
Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn über den Betrag verfügt werden kann. Stellt die Schüle&Müller GbR keinen Zahlungseingang innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum fest, ist sie berechtigt, ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von 5 % ber dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
1.2. Recherchen
Recherchen werden nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Der volle Preis ist daher auch dann fällig, wenn trotz Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Quellen keine Informationen geliefert werden können.
1.3. Profildienste
Profildienste werden als Abonnement für einen unbestimmten Zeitraum abgeschlossen. Der Wiederholungsrhythmus bedarf einer schriftlichen Vereinbarung. Kündigungen müssen spätestens 14 Tage vor einer Wiederholung schriftlich mitgeteilt werden.
1.4. Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Für geleistete Dienste besteht Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Zahlung.
1.5. Lieferfrist
Sämtliche in Angeboten oder Auftragsbestätigungen genannten Termine sind grundsätzlich unverbindlich. In Ausnahmefällen können bindende Lieferfristen vereinbart werden.
2. Rechte und Pflichten des Kunden
2.1. Eigenbedarf
Informationen und Expertisen sind ausschliesslich für den Eigenbedarf des Kunden oder von Unternehmen, zu denen ein Beteiligungsverhältnis von mindestens 50% besteht, bestimmt.
2.2. Speichern
Rechercheergebnisse dürfen nur für Zwecke des aktuellen Bedarfs verwendet werden. Sollen die Informationen für längere Zeit gespeichert bleiben, muss vorher die Einwilligung des jeweiligen Herstellers eingeholt werden. Jede weitere, insbesondere die Vervielfltigung oder kommerzielle Verwendung der Information ist untersagt.
2.3. Urheberrechte
Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten. Die Beachtung der Vorschriften des Datenschutzes obliegt dem Kunden.
3. Haftung und Gewährleistung
3.1. Recherchen
Zur Dienstleistung der Recherchen gehört die Beschaffung, Verarbeitung und Vermittlung von Informationen. Aufgrund des vom Auftraggeber mitgeteilten konkreten Sachgebietes und gewünschten Befragungsgegenstandes erfolgt der Zugriff auf öffentlich zugängliche Daten. Als Quellen werden Archive, Datenbanken, Fachliteratur und graue Literatur herangezogen. Die Leistungen werden online und offline erbracht.
3.1.1. Fehlerhafte Information
Eine Gewähr für die Richtigkeit der externen Daten kann nicht übernommen werden. Jedoch werden die Recherchen nach bestem Wissen und Gewissen mit grösster Sorgfalt durchgeführt.
3.1.2. Vollständigkeit
Für Vollständigkeit, Richtigkeit sowie Art und Umfang der Zusammenstellung der recherchierten Daten und Informationen wird keine Haftung übernommen. Jede Verpflichtung zum Schadenersatz - insbesondere für Folgeschäden - wird ausgeschlossen.
4. Vertraulichkeit
Rechercheaufträge und -ergebnisse werden stets streng vertraulich behandelt.
Sollen personenbezogene Daten übermittelt werden, so muss der Auftraggeber ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft machen. Der Auftraggeber verpflichtet sich derartige Daten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
5. Schlussbestimmungen
5.1. Abweichende Vereinbarungen
Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
Korntal-Münchingen, September 2018
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Beratung)
Schüle&Müller GbR
1. Allgemeine Grundlagen/Geltungsbereich
1.1 Die folgenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (im Folgenden "AGB" genannt), gelten für Verträge, deren Gegenstand die Erteilung von Rat und Auskünften durch die Schüle&Müller GbR (im folgenden Auftragnehmer genannt) an den Auftraggeber bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung unternehmerischer oder fachlicher Entscheidungen und Vorhaben, insbesondere in Bereichen der Patentrecherche und Patentüberwachung. Massgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2 Entgegenstehende AGB des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt.
2. Umfang und Ausführung des Auftrages
2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
2.2 Der Auftragnehmer führt alle Arbeiten mit grösster Sorgfalt und stets auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Auftraggebers bezogen durch.
2.3 Der Auftragnehmer ist bei der Ausführung des Vertrages weisungsfrei, handelt nach eigenem Ermessen und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
2.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschliesslich durch den Auftragnehmer selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
3. Treuepflicht
3.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich wechselseitig über alle Umstände, die im Verlauf der Auftrages auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.
3.2 Zu unterlassen ist insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern oder ehemaligen Mitarbeitern, die im Rahmen der Auftragsdurchführung tätig sind oder waren, vor Ablauf von zwölf Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit.
3.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, ihm zur Kenntnis gelangte Kündigungs- oder Veränderungsabsichten von zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Mitarbeitern des Auftragnehmers diesem unverzüglich mitzuteilen.
4. Berichterstattung/Berichtspflicht
4.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und ggf. auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber schriftlich oder mündlich Bericht zu erstatten.
4.2 Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer Auskunft über den Stand der Auftragsausführung zu erteilen bzw. nach Ausführung des Auftrages Rechenschaft durch einen schriftlichen Bericht abzulegen.
4.3 Sofern vereinbart, erhält der Auftraggeber einen Schlussbericht, der den wesentlichen Inhalt von Ablauf und Ergebnis des Auftrags wiedergibt, in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art und Umfang des Auftrages, nach Abschluss des Auftrages.
5. Schutz des geistigen Eigentums
5.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, etc.) verbleiben beim Auftragnehmer.
5.2 Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschliesslich für im Vertrag beschriebene Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk bzw. die Werke ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers, insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes, gegenüber Dritten.
5.3 Der Verstoss des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
6. Gewährleistung
6.1 Der Auftragnehmer ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er ist verpflichtet, den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.
6.2 Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von Mängeln, sofern diese vom Auftragnehmer zu vertreten sind. Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt sechs Monate nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
6.3 Der Auftragnehmer wird seine Pflichten zur Erfüllung des Auftrags mit bestem Wissen und Gewissen erfüllen. Er gewährleistet, alle Leistungen im Sinn des Auftraggebers zu erbringen, ist aber hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Vollständigkeit und Wahrheitsmässigkeit seiner Arbeit auf die Mitarbeit des Auftraggebers angewiesen.
6.4 Die Beweislastumkehr, also die Verpflichtung des Auftragnehmers zum Beweis seiner Unschuld am Mangel, ist ausgeschlossen.
7. Haftung/Schadenersatz
7.1 Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Schäden - ausgenommen Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäss auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer hinzugezogene Dritte zurückgehen.
7.2 Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
7.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
7.4 Sofern der Auftragnehmer das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
8. Geheimhaltung/Datenschutz
8.1 Der Auftragnehmer, seine Mitarbeiter und die hinzugezogenen Dritten, sind zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.
8.2 Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, erfolgen.
8.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer gegenüber Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Massnahmen insbesondere jene im Sinne der gesetzlichen Datenschutzregelungen, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
9. Honorar
9.1 Die Honorarhöhe richtet sich nach der schriftlichen oder mündliche Vereinbarung des Auftraggebers mit dem Auftragnehmer.
9.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu stellen.
9.3 Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig und ist sofort ohne Abzüge zahlbar.
9.4 Wird die Ausführung des Auftrages nach Vertragunterzeichnung durch den Auftraggeber verhindert (z.B. wegen Kündigung), so behält der Auftragnehmer den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für den gesamten vereinbarten Vertrag zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
9.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen bzw. Abschlussrechnungen ist der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Diese Absicht, die Tätigkeit einzustellen muss dem Auftraggeber rechtzeitig bekannt gegeben werden. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
10. Dauer des Vertrages
10.1 Der Vertrag endet grundsätzlich durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung.
10.2 Der Vertrag endet nicht durch den Tod, nicht durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers und nicht im Falle der Geschäftsauflösung.
10.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Auftrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende von jedem Vertragspartner in Schriftform gekündigt werden.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
11.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform.
11.3 Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.4 Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers.
Korntal-Münchingen, September 2017
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